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08.02.2018 | Investmentsteuerreformgesetz | 10h - 11.30h


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19,90
Preis zzgl. MwSt.

Investmentsteuerreformgesetz, Dauer: 90 Minuten

Montag, 08.02.2018 von 10:00h bis 11:30h

Neben der fachlichen Wissensvermittlung steht die direkte Umsetzung und Anwendung dieser Gesetzesänderungen im Kundengespräch im Vordergrund.

 

Dann macht dieses Online-Seminar für Sie Sinn ...

Sie haben eine Zulassung nach § 34f (mindestens Kategorie I) oder sind Mitarbeiter eines Kreditinstitutes bzw. arbeiten unter einem Wertpapierhaftungsdach. Ihre rein fachlichen Kenntnisse entsprechen dem Niveau vor Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes.

 

Inhalte

Das Seminar dauert 90 Minuten. Anhand von Übungsfällen werden den Teilnehmern die Unterschiede in der bisherigen und der zukünftigen Besteuerung praxisnah vermittelt.
Im Folgenden finden Sie die detaillierten Inhalte: 

 

Die Probleme der „aktuellen Welt“

  • Welche steuerlichen Themen sind stoßen schon jetzt auf Unverständnis beim Berater und beim Kunden
  • Investmentfonds & Steuern – Das Dilemma
  • Die Fondsbesteuerung bisher: Gegenüberstellung Direktanlage vs. Fonds
  • Praxisfall eines intransparenten Investmentfonds


Die „neue Welt“ – Ein erster Blick

  • Analyse des vorherigen Beispiels anhand der neuen Gesetzesvorgaben
  • Ausblick auf die Änderungen ab 2018

Die „neue Welt“ – Mechanik und Grundlagen

  • Die zukünftige Besteuerung der Fonds im Überblick 
  • Besteuerung auf Anlegerebene
  • Die Vorabpauschale
  • Der neue Veräußerungsgewinn
  • Gegenüberstellung der Besteuerung von Rentenfonds nach altem und neuem Recht
  • Die „neue Welt“ – Vermeidung von Doppelbesteuerung
  • Wie geht man mit der neuen Besteuerung beim Fonds und auf Anlegerebene um?
  • Die Teilfreistellung – Was verbirgt sich dahinter und welche Fonds betrifft sie?
  • Anwendung der Teilfreistellung an repräsentativen Beispielen

Von der „aktuellen“ in die „neue Welt“

  • Welche Übergangsregeln gibt es?
  • Die steuerliche Behandlung von „Altanteilen“

Ein Blick auf die Versicherungen

  • Inwieweit sind auch fondsgebundene Lebensversicherungen betroffen?

 

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Die Leistungen sind gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

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